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Regierung gegen Ausnahmen von der Hofabgabeverpflichtung

Die Bundesregierung ist dagegen, einzelne Gruppen von der Hofabgabeverpflichtung auszunehmen. Das hat Staatssekretär Dr. Gerd Müller auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm mitgeteilt. Die Grünen-Politikerin hatte sich nach den Gründen erkundigt, die gegen eine rentenunschädliche Weiterbewirtschaftung von Forstflächen und Steillagen im Weinbau sprechen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung ist dagegen, einzelne Gruppen von der Hofabgabeverpflichtung auszunehmen. Das hat Staatssekretär Dr. Gerd Müller auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm mitgeteilt. Die Grünen-Politikerin hatte sich nach den Gründen erkundigt, die gegen eine rentenunschädliche Weiterbewirtschaftung von Forstflächen und Steillagen im Weinbau sprechen.


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Der Staatssekretär wies darauf hin, Forstwirte und Winzer mit Steillagen hätten die gleichen Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erfüllen wie alle anderen Versicherten. Eine Herausnahme einzelner Gruppen von der Hofabgabeverpflichtung hätte seiner Ansicht nach eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Versicherten in der AdL zur Folge, „die sich durch objektive Sachgründe nicht begründen ließe.“


Müller räumt unter Hinweis auf das Thünen-Gutachten ein, dass durch die Hofabgabeverpflichtung von Forstwirten kein Beitrag zur Verbesserung der Agrarstruktur erbracht werde. Allerdings unterbreite die Studie keinen Lösungsvorschlag für diesen Personenkreis. Dennoch werde man alle Feststellungen und Vorschläge im Gutachten prüfen. Müller: „Sollte sich dabei gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben, werden zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge unterbreitet.“


Nicht mehr zeitgemäß


Unterdessen haben die schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen eine Initiative zur Abschaffung der Hofabgabeklausel gestartet. In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD, Grüne und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) die Kieler Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung der Hofabgabeklausel einzusetzen. Ihrer Auffassung nach ist die die Hofabgabeklausel nicht mehr zeitgemäß.


Angesichts des demographischen Wandels, des Höfesterbens und der vielfach fehlenden Hofnachfolger aus der eigenen Familie sei es heute nicht mehr sinnvoll, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit auf dem eigenen Hof zu drängen, heißt es in der Begründung. (AgE)


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