Rund 60 Änderungswünsche haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes angemeldet. Das geht aus den Ausschussempfehlungen für die Plenumssitzung in dieser Woche hervor.
Die Länder wollen unter anderem zusätzliche Verordnungsermächtigungen in das Gesetz aufnehmen. Auf diese Weise sollen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren, zur Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln, für Sachkundenachweise zur Haltung von Nutz- und Heimtieren sowie für Krisenpläne bei Havarien und Bränden in Tierhaltungen ermöglicht werden.
Darüber hinaus wollen die meisten Länder eine Sachkundepflicht für Landwirte zur Schädlingsbekämpfung, ein Verbot der Pelztierhaltung und eine Neudefinition von „Qualzucht“. Unter „Qualzucht“ soll künftig beispielsweise auch fallen, wenn das Gebären oder die Fortpflanzung nicht mehr natürlich möglich sind. Das vorgesehene Verbot des Schenkelbrands beim Pferd, das insbesondere in der Unionsfraktion auf Ablehnung stößt, ist von den Ausschüssen nicht thematisiert worden. (AgE)
vgl.:
Länder wollen noch schärferes Tierschutzgesetz (14.6.2012)
Bundeskabinett hat neues Tierschutzgesetz beschlossen (24.5.2012)