Den Ländern reichen die Vorschläge der Bundesregierung für eine Neufassung des Tierschutzrechts nicht aus. Ein eigens eingesetzter Unterausschuss des Bundesratsagrarausschusses verständigte sich in dieser Woche in Berlin auf knapp 50 Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes.
Unter anderem wollen die meisten Länder zusätzliche Verordnungsermächtigungen in das Gesetz aufnehmen. Auf diese Weise sollen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren, zur Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln, für Sachkundenachweise zur Haltung von Nutz- und Heimtieren sowie für Krisenpläne bei Havarien und Bränden in Tierhaltungen ermöglicht werden.
Darüber hinaus wollen die meisten Länder eine Sachkundepflicht für Landwirte zur Schädlingsbekämpfung, ein Verbot der Pelztierhaltung sowie eine Neudefinition von „Qualzucht”. Unter „Qualzucht” soll künftig beispielsweise auch fallen, wenn das Gebären oder die Fortpflanzung nicht mehr natürlich möglich sind. Das vorgesehene Verbot des Schenkelbrands beim Pferd wurde von Länderseite nicht thematisiert.
Der Agrarausschuss der Länderkammer wird sich in der kommenden Woche mit der Tierschutznovelle befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (AgE)
vgl.:
"Chippen ist genauso schmerzhaft wie das Brandzeichen" (6.6.2012)
Bund-Länder-Konflikt zur Tierschutznovelle bahnt sich an (29.5.2012)
Bundeskabinett hat neues Tierschutzgesetz beschlossen (24.5.2012)