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BDM und AbL: JGS-Anlagen sind keine Chemikalienlager

Als "völlig praxisfremd und an den realen Gegebenheiten vorbei" bewertet der BDM die Gleichstellung der Jauche-Gülle-Siloanlagen (JGS-Anlagen) mit Chemieanlagen der Industrie, die mit der Novellierung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erfolgen soll.

Lesezeit: 3 Minuten

Als "völlig praxisfremd und an den realen Gegebenheiten vorbei" bewertet der BDM die Gleichstellung der Jauche-Gülle-Siloanlagen (JGS-Anlagen) mit Chemieanlagen der Industrie, die mit der Novellierung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erfolgen soll.


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„Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Während wir Tierhalter mit Futtermitteln und organischen Düngern hantieren, geht es in der Chemieindustrie oft um hochgiftige Stoffe“, stellt Romuald Schaber, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter, in Anbetracht der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Nachrüstpflichten für bestehende Anlagen mit Leckagesystemen kopfschüttelnd fest.


Abgesehen davon, dass eine entsprechende Nachrüstung in vielen Fällen technisch gar nicht zu bewerkstelligen ist, bedeutet sie für viele bäuerliche Betriebe das wirtschaftliche Aus. Alternativen dazu, die im Verordnungsentwurf vorgesehen sind, wie z.B. das Leerstellen der Güllebehälter für eine Sachverständigenprüfung, sind in der täglichen Praxis meist nicht zu handhaben.


BDM-Vorsitzender Romuald Schaber weist im Zusammenhang mit der Novellierung der AwVS auf verschiedene Untersuchungen und Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes bzw. des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung (BAM) hin, die ein differenziertes Bild ergeben: Den Großteil der Unfälle mit JGS machen Unfälle aus, die bei der Beförderung und beim Ausbringen dieser Stoffe passieren. Unfälle im Rahmen der Lagerung in Güllebehältern, die von deren mangelhaftem baulichen Zustand herrühren, sind fast gänzlich zu vernachlässigen.


Nicht ins Bild passt in diesem Zusammenhang, dass in dieser Verordnung nicht auch die kommunalen Abwasserbeseitigungsanlagen entsprechend geregelt werden.


Der BDM sieht die Notwendigkeit, in einem konzertierten Vorgehen aller Verbände, gerade auch des Deutschen Bauernverbandes, diese unverhältnismäßigen und praxisfremden Auflagen zu verhindern. Dem Bundeskabinett und Bundesrat muss verdeutlicht gemacht werden, dass mit einem Durchwinken dieses Verordnungsentwurfes eine weitere Verschärfung des Strukturwandels droht. „So wie die AwSV derzeit ausgestaltet wird, ist es für die landwirtschaftlichen Tierhalter eine Art „Arbeitsplatz- und Existenzvernichtungsverordnung“, kritisiert Schaber.


AbL warnt vor Existenzbedrohung von Bauernhöfen


Die gleiche Auffassung vertrit auch die AbL. Die geplante Einbeziehung der Lagerbehälter in die verschärfte Bundesverordnung für Industrie-Anlagen sei völlig unverhältnismäßig und gefährde die Existenz gerade auch vieler mittlerer und kleinerer Bauernhöfe. Der AbL-Landesvorsitzende Ottmar Ilchmann wies darauf hin, dass die völlig zu Recht angeprangerte Grundwasserbelastung durch die Ausbringung von Gülle aus überdimensionierten Tierhaltungsstrukturen entstehe und nicht durch die von dieser Verordnung betroffenen Lagerkapazitäten.  


Dass diese Verschärfung völlig unverhältnismäßig sei, könne man auch daran erkennen, dass die EU-Kommission in einem Fortbestehen der bisherigen Regelungen kein Problem gesehen habe. Der AbL-Landesvorsitzende Ottmar Ilchmann bedauerte es, dass gerade auch grüne Politiker die berechtigten Hinweise zu den fatalen Folgen dieser unnötigen Regelung unbeachtet gelassen hätten – das gefährde die Glaubwürdigkeit der grünen Positionen zur Existenzsicherung mittlerer und kleiner Betriebe.

 

Der Verband rief alle landwirtschaftlichen Verbände dazu auf, gemeinsam den noch ausstehenden Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zu verhindern.


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