Nach dem Urteil des EuGH zu GVO-Spuren in Honig hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner eine Überprüfung der Sicherheitsabstände angekündigt. Das EuGH-Urteil habe Auswirkungen für ganz Europa. „Deswegen werde ich - parallel zu den Beratungen mit den Bundesländern - die Europäische Kommission bitten, einen Vorschlag für ein einheitliches Vorgehen in den 27 EU-Mitgliedstaaten vorzulegen.“ Die derzeit gültigen Sicherheitsabstände müssten auf den Prüfstand, so Aigner. Bislang müssen die Landwirte, die GVO anbauen, mindestens 150 m zum Nachbarschlag einhalten; zu ökologisch bewirtschafteten Flächen sind es 300 m.
Zudem kündigte die CSU-Politikerin an, sich erneut die Regeln für den Umgang mit genetisch veränderten Lebensmitteln vorzunehmen. Diese sogenannten Koexistenzregeln schreiben beispielsweise fest, wie groß der Abstand zwischen Feldern mit genveränderten und solchen mit herkömmlichen Pflanzen sein muss. Die Folgen des Urteils würden auch in die Novelle des Gentechnikgesetzes einfließen, das derzeit in der Ressortabstimmung sei, sagte der Sprecher Aigners.
Betroffen von eventuellen Verschärfungen wäre der Chemiekonzern BASF, der die genveränderte Kartoffel Amflora auf Versuchsfeldern in Mecklenburg-Vorpommern anbaut. Bereits verboten ist der Anbau von genverändertem Mais des US-Lebensmittelkonzerns Monsanto. Das Unternehmen bemüht sich jedoch um eine Wiederzulassung in Deutschland.
Darüber hinaus will sich Aigner auch für eine schärfere Kennzeichnungspflicht einsetzen. Ihrer Ansicht nach müssen alle Lebensmittel, die bei ihrer Herstellung mit Gentechnik in Berührung kommen, gekennzeichnet werden.
Höfken für neue Sicherheitsabstände
Unterstützung bekommt Aigner dabei von der rheinland-pfälzischen Agrarministerin Ulrike Höfken (Grüne). Sie sprach sich heute für größere Abstände zwischen konventionellen Feldern und Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Höfken macht sich zudem dafür stark, dass neue Abstände zwischen Bienenstöcken und GVO-Flächen eingeführt werden, wobei dies sicherlich in der Praxis ausgenutzt werden könnte, um den Anbau zu verhindern.
Insgesamt wertet die grüne Ministerin das Urteil als großen Erfolg für die Imker, denn nun müssten sie keine gentechnischen Verschmutzungen ihrer Produkte mehr dulden und könnten gegebenenfalls auf Schadensersatz klagen. (ad)
vgl.:
Welche Konsequenzen hat das Honig-Urteil? (7.9.2011)
Bauern müssen Imkern Schadensersatz zahlen! (6.9.2011)