Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Streit um Weitergabeverbot von Antibiotikadaten

Die Suche nach einem Kompromiss zur Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gestaltet sich offenbar schwieriger als zwischenzeitlich vermutet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Suche nach einem Kompromiss zur Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gestaltet sich offenbar schwieriger als zwischenzeitlich vermutet. Überraschend hat sich jetzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gegen die von der Koalition beschlossene Zweckbindung der von den Betrieben gelieferten Daten zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gestellt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das strikte Weitergabeverbot der Daten stehe im Widerspruch zu Ansprüchen von Bürgern auf Informationszugang beispielsweise nach dem Verbraucherinformationsgesetz, so Schaar in einem Schreiben an die Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen und den CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl.


Der Bundesbeauftragte argumentiert, die Regelungen der Arzneimittelrechsnovelle seien auf mehr Transparenz ausgelegt. Es sei daher sinnwidrig, „diese Transparenzvorschriften sogleich durch ein striktes Weitergabeverbot für die erhobenen Daten wieder zurückzunehmen“. Schaar appelliert daher an die Ausschussvorsitzenden die entsprechenden Regelungen im Gesetz nicht zu beschließen.


Die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, wies die Kritik des Datenschutzbeauftragten inzwischen als nicht nachvollziehbar zurück.


Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes als Ziel


„Informationsfreiheit hat Grenzen und darf nicht als Instrument missbraucht werden, jemanden an den Pranger zu stellen“, warnte die FDP-Politikerin. Ihrer Auffassung nach muss der Vertrauensschutz für die schweinehaltenden Betriebe gewahrt bleiben. Beim AMG gehe es nicht in erster Linie um Transparenz, sondern um Gesundheitsvorsorge. Die Behandlung von Infektionskrankheiten, die durch Bakterien verursacht würden, die gegen Antibiotika resistent seien, stelle ein erhebliches Problem der Gesundheitsvorsorge dar, erläuterte Happach-Kasan. Deswegen habe die Koalition im Bundestag das AMG beschlossen, das jetzt im Vermittlungsausschuss beraten werde.


Die Novelle beschäftige sich ausschließlich mit Antibiotika, nicht allgemein mit Medikamenten. Ziel des Gesetzes sei es, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu mindern. Es gehe darum, mit Hilfe einer Dokumentationspflicht die Betriebe herauszufinden, die im Vergleich zu anderen Betrieben einen höheren Bedarf an Antibiotika haben.


Diese Betriebe seien anschließend zu Managementmaßnahmen wie zum Beispiel der Verbesserung der Hygiene zu verpflichten, damit sie in Zukunft in der Mast mit weniger Antibiotika auskommen könnten. Daher sei die Interpretation Schaars falsch, die Novelle verfolge das Ziel, Defizite in der Transparenz abzubauen. (AgE/ad)


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.