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Verschonungsregeln im Erbschaftssteuerrecht: Familienforstwirtschaft nicht vergessen!

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsrecht hat es nun der Gesetzgeber in der Hand, die Stabilität von rund 160.000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Forst- und Holzwirtschaft zu garantieren. Denn er muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsrecht hat es nun der Gesetzgeber in der Hand, die Stabilität von rund 160.000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Forst- und Holzwirtschaft zu garantieren. Denn er muss bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.


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Der Präsident des deutschen Waldbesitzerverbandes AGDW, Philipp Freiherr zu Guttenberg, begrüßt die Karlsruher Sichtweise, dass KMU zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen steuerlich begünstigt bleiben können. Er mahnt aber an: „Die Politik muss bei der Neugestaltung dem ländlichen Raum und der Familienforstwirtschaft Rechnung tragen. Deren Wirtschaftsmodell besteht gerade darin, über Generationen Werte zu schaffen. Bis es zur ersten Holzernte und damit zu Einnahmen kommt, wird das Betriebsvermögen mehrfach vererbt. Vor diesem Hintergrund ist jegliche Belastung zu vermeiden, die an die Substanz geht.“


Anfang 2015 wird das Bundesfinanzministerium mit den Ländern das weitere Vorgehen zu den gebotenen gesetzlichen Änderungen besprechen. Zu Guttenberg fordert den Gesetzgeber diesbezüglich auf, sich ausschließlich auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgeworfenen Fragen zu konzentrieren. „Es dürfen keine neuen Fässer aufgemacht werden, die neue Belastungen mit sich bringen. Das geltende Recht soll nun bis zum gesetzten Termin 30. Juni 2016 weitergelten. Außerdem darf es keine rückwirkenden Regelungen geben. Erst dann wissen die privaten Waldbesitzer in diesem Land, dass das Urteil ihre betriebliche Zukunft sicherer und nicht unsicherer gemacht hat.“


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