Kaum Bewegung gibt es in der Debatte um die grundsätzliche Ermöglichung nationaler Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) aus politischen Gründen. Das geht aus einem Sachstandsbericht hervor, den die ungarische EU-Ratspräsidentschaft den EU-Umweltministern vorgelegt hat. Obwohl Fortschritte bei der Klärung bestimmter Fragen erzielt wurden, ist aufgrund grundsätzlicher Bedenken einiger Mitgliedstaaten - einschließlich Deutschlands - keine schnelle Lösung in Sicht.
Mehr oder weniger große Zweifel bestehen weiterhin bei vielen Delegationen, ob der Vorschlag der Europäischen Kommission vereinbar ist mit internationalen Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO). Auch die Stabilität der Rechtsgrundlage wird weiterhin angezweifelt.
Bekanntlich traf der Entwurf, den die Kommission vor knapp einem Jahr erstmals präsentierte, im Rat bislang überwiegend auf Skepsis. Ein Gutachten des juristischen Ratsdienstes, das im Herbst 2010 bekannt wurde, schürte diese Bedenken. Die Juristen gehen beispielsweise davon aus, dass ein GVO-Anbauverbot, das auf ethischen Bedenken beruht, einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) nicht standhalten dürfte. Die Rechtsexperten der Kommission wiederum bestreiten, dass der Text Probleme aufwirft, während die Berater des Europäischen Parlaments eine mittlere Position zwischen diesen beiden Polen einnehmen.
Die Tatsache, dass die Ratspräsidentschaft lediglich einen Sachstandsbericht vorlegte, anstatt eine echte Diskussion zwischen den Ministern anzustreben, zeigt, dass Ungarn im Moment keine Möglichkeit sieht, das Dossier entscheidend voranzubringen. (AgE)