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EU-Kommission will Gülle in Biogasanlagen dem Abfallrecht unterstellen

Die EU-Kommission plant, Gülle dem Abfallrecht zu unterstellen, sobald sie in Biogasanlagen eingesetzt wird. Die Bundesregierung versucht, dies mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verhindern, was in Brüssel prompt auf erhebliche Bedenken stößt. Wie die Brüsseler Behörde jetzt mitteilte, stehe diese Regelung im Widerspruch zur EU-Abfallrichtlinie und könne nicht akzeptiert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission plant, Gülle dem Abfallrecht zu unterstellen, sobald sie in Biogasanlagen eingesetzt wird. Die Bundesregierung versucht, dies mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verhindern, was in Brüssel prompt auf erhebliche Bedenken stößt.


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Wie die Brüsseler Behörde jetzt mitteilte, stehe diese Regelung im Widerspruch zur EU-Abfallrichtlinie und könne nicht akzeptiert werden. Sollte sich die Generaldirektion Umwelt der Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen, hätte dies gravierende Konsequenzen für die Biogaserzeugung auf Güllebasis. Beispielsweise würde eine Einstufung der Gülle als Abfall bedeuten, dass Biogasanlagen generell einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.


In einem Schreiben an die Europäische Kommission äußerte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner Unverständnis über deren Position. Gülle müsse auch dann als Wirtschaftsdünger eingestuft werden, wenn dieser in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage vergoren werde, mahnte Sonnleitner. Er warnte ebenso wie der Fachverband Biogas (FvB) mit Nachdruck vor einer massiven Beeinträchtigung des Einsatzes von Wirtschaftsdüngern zur Biogaserzeugung und des politisch gewollten Ausbaus erneuerbarer Energien.


Sonnleitner hob hervor, dass unabhängig von der zwischengeschalteten energetischen Nutzung der Zweck der Düngung bestehen bleibe. Würden Biogasanlagen als Abfallbehandlungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Abfallrecht eingestuft, hätte dies eine enorme Zunahme an unnötiger Bürokratie sowie hohe Investitionskosten zur Folge, kritisierte Sonnleitner. Es wäre absurd, dass bei einem tierhaltenden Betrieb ohne Biogasanlage die Gülle als Dünger anfalle, sich die Gülle aber in Abfall verwandele, wenn der Betrieb eine Biogasanlage betreibe. Wenn der gleiche Betrieb später die Gärreste wiederum auf den Flächen ausbringe, handele es sich wiederum um Dünger. Das entstehende Durcheinander wäre den Landwirten nicht zu vermitteln und für die Behörden nicht mehr kontrollierbar. Betroffen wäre auch der ökologische Landbau, wo der Wirtschaftsdünger einen besonders hohen Stellenwert hat.



Sonnleitner warnte abschließend vor einer Zunahme der Flächenkonkurrenz, sollten künftig statt Anlagen für Güllenutzung nur noch welche für Nawaros gebaut werden. (AgE/ad)

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