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Aeikens kündigt Änderungen im Bodenrecht und in der Tierhaltung an

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aiekens will die Kontrollintensität in der Tierhaltung erhöhen. Erreichen will er dies unter anderem mit der Einführung eines Tierschutzbeauftragten für größere Nutztierhaltungen, der Beschäftigung eines amtlichen Tierarztes in auffälligen Betrieben...

Lesezeit: 2 Minuten

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aiekens will die Kontrollintensität in der Tierhaltung erhöhen. Erreichen will er dies unter anderem mit der Einführung eines Tierschutzbeauftragten für größere Nutztierhaltungen, der Beschäftigung eines amtlichen Tierarztes in auffälligen Betrieben sowie einem bundesweiten Register über Tierhaltungs- und Betreuungsverbote.


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Notwendig seien zudem eine Überprüfung der derzeitigen Zuchtziele im Hinblick auf Gesundheit und Robustheit der Tiere sowie die Entwicklung von tiergerechten Haltungsverfahren, etwa in der Sauenhaltung. Dies verkündete der Minister vergangene Woche in einer Regierungserkerklärung im Landtag in Magdeburg.


Zwar warnte Aeikens vor einseitigen und pauschalisierenden Darstellungen. Allerdings gebe es Tierhalter, die gegen Tierschutzbestimmungen verstießen, „einige auch in gravierender Weise“, sagte der Minister. Seinen Angaben zufolge haben die Behörden in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren 27 Tierhaltungsverbote ausgesprochen, darunter gegen „einen der Größten der Schweinebranche“, so Aeikens in Anspielung auf den Niederländer Adrianus Straathof. Der setzt sich weiter juristisch zur Wehr.


Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat vergangene Woche entschieden, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, da noch zwei weitere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes anhängig sind, deren Ausgang abgewartet werden soll.


Dem Minister zufolge gibt es noch einen zweiten und vergleichbaren Fall dieser Größenordnung in Sachsen-Anhalt. Derzeit erwäge neben dem Kreis Jerichower Land ein weiterer Landkreis die Einleitung eines Tierhalte- und -betreuungsverbots für Schweine. Die Anhörungsfrist für den Tierhalter laufe in Kürze ab. Die Herstellung rechtskonformer Haltungsbedingungen für die Tiere müsse oberste Priorität haben, betonte Aeikens.

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