Die betäubungslose Ferkelkastration soll ab 1. Januar 2017 gesetzlich verboten werden. Eine entsprechende Regelung ist Bestandteil des Referentenentwurfs zur Novellierung des Tierschutzgesetzes, den das Bundeslandwirtschaftsministerium inzwischen in die Ressortabstimmung gegeben hat. Das angedachte Verbot soll dem Vernehmen nach den Auftakt bilden für weitere Maßnahmen zur Beendigung von sogenannten „nicht-kurativen Eingriffen“ bei Nutztieren. Dazu zählen das Schwänzekupieren bei Ferkeln und das Schnabelkürzen bei Geflügel. Nach den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen solche Eingriffe mittelfristig verboten werden. Inwieweit dies bereits in der anstehenden Novelle berücksichtigt wird, bleibt abzuwarten. Den Kabinettsbeschluss zur Novelle strebt das Ressort für das erste Quartal 2012 an. (AgE)
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