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Energieautarke Bauernhöfe – was gefördert wird

100 Mio. € stehen für das Förderprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“ des Klima- und Energiefonds bis 2025 zur Verfügung. Für größere Investitionen braucht es ein Energiekonzept.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Landwirtschaft wird oft als großer CO2-Verursacher dargestellt. Sei es bei der Tierhaltung oder im Ackerbau. Wo es derzeit Alternativen zu fossilen Energien gibt, gibt es auch Förderungen.

Das Programm „Energieautarker Bauernhof“ läuft seit dem Vorjahr und hält 100 Mio. € für Maßnahmen bereit. Mit Stand Ende 2023 wurden 3.843 Projekte eingereicht, davon haben 3.192 eine Förderzusage erhalten, was einer Fördersumme von etwa 22,5 Mio. € entspricht.

Bis dato wurden rund 5 Mio. € an Förderungen an abgeschlossene Projekte ausbezahlt. Bis 28. November 2025 (12 Uhr) können Anträge gestellt werden, die maximale Förderhöhe pro Betrieb beträgt 250.000 €.

Schnell gelesen

  • Mit 100 Mio. € sollen die landwirtschaft­lichen Betriebe bei Klimamaßnahmen unterstützt werden. Vier Module stehen dabei zur Verfügung.

  • Es gibt Einzelmaßnahmen im Modul A und Modul D. Bei Modul B wird ein Gesamtenergiekonzept erstellt und beim Modul C kombinierte Maßnahmen gefördert.

  • Landwirte können ihre Projekte noch bis 28.11.2025 einreichen.

„Mit diesem Förderprogramm wollen wir die Energieeigenversorgung der Betriebe verbessern und deren Energieeinsatz optimieren. Wir fördern umweltrelevante Investitionen in vier Modulen. So können sowohl einfach umsetzbare Einzelmaßnahmen, aber auch ganze Maßnahmenbündel in den Betrieben realisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf Gesamtkonzepten, die die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien vor allem aus eigener Produktion zum Ziel haben“, sagt  Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds.

Vielfältige Lösungen möglich

„Die Land- und Forstwirtschaft bietet mit ihren Ressourcen enormes Potenzial und vielfältige Lösungen, die es verstärkt zu nutzen gilt. Nur so kann es gelingen, raus aus der fossilen Sackgasse zu kommen“, betont Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich: „Wir wollen unsere bäuerlichen Betriebe auf diesem Weg unterstützen und ihnen Möglichkeiten für bessere Energielösungen aufzeigen. Zusätzlich können mittel- bis langfristig meist auch Kosten durch diese Maßnahmen eingespart werden –eine Win-win-Situation für Umwelt und Höfe.“

„Gefördert wird die Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie ebenso wie Energieeffizienzmaßnahmen und  die Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme“, heißt es vom Klima- und Energiefonds. Außerdem wird auch die Anschaffung landwirtschaftliche Maschinen in der Außenwirtschaft mit alternativen Antrieben gefördert.

Module für die Förderung

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Es werden Einzelmaßnahmen, individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen, aber auch integrierte Gesamtlösungen gefördert. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten (siehe Übersicht).

Modul A – „Einzelmaßnahme“

In Modul A können Maßnahmenbündel eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Hier gibt es drei definierte Möglichkeiten:

  • Photovoltaikanlage bis max. 50 kWp mit Speicher und Notstromfunktion.

  • Nachrüstung Speicher mit maximal 50 kWh mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage.

  • LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen.

Hier wurden bisher die meisten Projekte genehmigt und teilweise ausbezahlt. Laut Klima- und Energiefonds wurden 2.530 Anträge für PV-Anlagen eingereicht und 429 für Speicher.

Ähnlich einfach ist auch das Modul D, das Notstromsysteme beinhaltet. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert. Es wird ein Direktzuschuss in der Höhe von 850 € pro Betrieb gewährt. Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung der Maßnahme.

Das Modul B beinhaltet ein Energiekonzept. Für die Förderung werden maximale Beratungskosten von 2.000 €  netto anerkannt, die Förderung beträgt 70 % der Nettokosten. Bei der LK kostet das Energiekonzept 2.400 € inkl. USt. Für den Betrieb bleiben 600 € an Kosten über, bei pauschalierten Betrieben kommen noch 400 € USt. dazu.

Gesamtenergiekonzept als Grundlage für Modul C

Für das Energiekonzept ist etwa Martin Mairanderl, Berater bei der LK Oberösterreich, bis zu acht Stunden am Betrieb, um den Istzustand gemeinsam mit dem Betriebsführer festzustellen: „Dann fallen noch gut 20 Stunden Nachbearbeitung im Büro an, bis das Gesamtenergiekonzept fertiggestellt ist.“ Personell bedingt kann es hier zu Wartezeiten kommen. Es gibt externe Berater, die diese Konzepte erstellen können, hier variieren die Kosten.

Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Konzeptes ist Voraussetzung für Modul C. „Um Förderungen für kombinierte Investitionsmaßnahmen zu bekommen,  muss zwingend ein Gesamtenergiekonzept des Betriebs erstellt werden“, erklärt Mairanderl.

Er und seine Kollegen in ganz Österreich prüfen dabei die Betriebe auf ihre energetischen Schwachstellen und Möglichkeiten zur Verbesserung. „Die meisten Betriebsführer kommen derzeit mit klaren Vorstellungen, wie einem Heizungstausch oder Plänen für eine neue Wärmedämmung“, sagt Mairanderl. Bei einem Anschluss an ein Fernwärmenetz werden 170 € je kW Anschlussleistung gefördert, bei thermischen Solaranlagen sind es 180 € pro m2 gefördert. Bei einer thermischen Sanierung werden 380 €/MWh pro eingesparter MWh pro Jahr gefördert, bei Sonderfahrzeugen für den Betrieb sind es 150 € pro eingesparter MWh im Jahr. „Bei drei neuen Maßnahmen aus zumindest zwei Handlungsfeldern gibt es einen Zuschlag von 5 %, ab vier neuen Maßnahmen 10 % Zuschlag zur Förderung.

„Bei unserem Gesamtenergiekonzept schauen wir auch, dass wir neben den großen Investitionen, wie etwa einer Hackschnitzelheizung, noch kleinere Maßnahmen unterbringen, seien es elektrische Antriebe oder Energieeffizienzsteigerungen bei der Beleuchtung“, weiß Mairanderl. In diesem Modul gibt es auch Förderungen für Hoflader oder Stapler mit Elektroantrieb. Wobei hier die hohen Anschaffungskosten die Antragsteller etwas bremsen würden. „Es werden schon Anreize geschaffen, aber die Investitionskosten sind derzeit noch deutlich höher“, sagt der Berater. Die bisherigen Projekte bekamen im Schnitt über alle Module rund 7.000 € an Förderungen zugesprochen. Die LK bietet  am 6. März  ein Online-Weiterbildungsseminar dazu an. „Das Interesse an den Förderungen ist groß“, sagt Mairanderl. Der Fördertopf ist noch gut gefüllt, bis November 2025 können Projekte eingereicht werden.

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