Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hat einen Prozess gegen zwei ehemalige Amtstierärzte des Kreises Gütersloh auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt.
Angeklagt waren die beiden, weil der Tierschutzbeauftragte der Firma Tönnies als Betreiber des Schlachthofes Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bemerkt hatte. Einer der beiden soll im Juni 2022 bei der amtlichen Überwachung drei auf dem Transport zum Schlachthof geborene Ferkel in einem Wassereimer ertränkt haben. Sein Kollege soll dabei zugeschaut haben. Eine Videoaufnahme hatte die beiden überführt.
Normalerweise werden beim Transport auf dem Weg ins Werk geborene Ferkel wie andere Tiere auch zuerst mit Gas betäubt und dann getötet. Vor dem Transport hatte der Schweinemastbetreiber offenbar übersehen, dass die Sau tragend war.
Am ersten Prozesstag Ende Januar hatten die beiden Angeklagten über ihre Anwälte die Situation aus ihrer Sicht geschildert. Der Veterinär, der die Ferkel ertränkt soll, erklärte, dass er die Tiere hatte erlösen wollen.
Begründung für den Freispruch
Hauptgrund für die Entscheidung am zweiten Prozesstag am Mittwoch war nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass die beiden Veterinäre des Kreises Gütersloh bereits ihre Arbeitsplätze verloren hatten. Der Kreis hatte ihnen gekündigt. Mit 64 und 57 Jahren hätten die beiden jetzt wohl kaum Chancen mehr auf einen neuen Job.