Ein 58-jährige Frau aus Mengen (Kreis Sigmaringen) ist wegen Tierquälerei zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem darf sie laut Urteil fünf Jahre lang keine Tiere mehr halten.
Angeklagt waren auch drei Söhne und eine Schwiegertochter der Frau, sie wurden freigesprochen.
Das Amtsgericht Bad Saulgau sah es als erwiesen an, dass sie 19 Hängebauchschweine verwahrlosen ließ. Untersuchungen an den Kadavern hätten ergeben, dass die Tiere wegen unterlassener Hilfe an Durst, Hunger, Abmagerung und Krankheiten gestorben waren.
Das Veterinäramt hatte den Hof der Frau vor drei Jahren geräumt. Die Tiere sollen dort unter schlimmsten Bedingungen gehalten worden sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau nur eine Bewährungsstrafe gefordert. Angesichts einiger Vorstrafen und einer negativen Verhaltensprognose wollte der Richter die Strafe aber nicht zur Bewährung aussetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.