In einigen Bundesländern bezahlen die Tierseuchenkassen den Impfstoff für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Beispielsweise müssen Rinderhalter aus Niedersachsen, Nord-rhein-Westfalen und Baden-Württemberg „nur“ die Tierarztkosten übernehmen. Schleswig-Holstein will Beihilfen zahlen. Damit die Tierseuchenkassen die Impfstoffmengen kalkulieren können, sollten Tierhalter frühzeitig ihren Tierarzt kontaktieren.
Ende 2009 wurde die Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit gekippt. Landwirte dürfen nun selbst entscheiden, ob sie ihre Tiere impfen lassen. In einzelnen Bundesländern, wie z. B. Bayern und Hessen, kommen dabei nach jetzigem Stand sowohl die Impfstoff- als auch den Tierarztkosten auf sie zu.