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Lesezeit: 3 Minuten

Die Lieferbeziehungen zu ihren Milcherzeugern diskutieren die Molkereien – privat wie genossenschaftlich – seit einigen Jahren intensiv. Viele Veränderungen wurden bereits vorgenommen und z.B. bei den Genossenschaften durch die entsprechenden Gremien beschlossen.


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Das Ministerium prüft derzeit die neuen Optionen des EU-Rechtes, den sogenannten Artikel 148 Absatz 4. Dagegen ist nichts einzuwenden. Alle sind aufgefordert, mitzudenken und Stellung zu beziehen.


Das hat die Molkereiwirtschaft bereits getan. Wir glauben, dass die Wirtschaft sich selbst helfen kann, Veränderungen haben auf freiwilliger Basis zu geschehen! Gesetzliche Vorgaben zu den Lieferbeziehungen lehnen wir ab. Und wenn überhaupt, dann ist das ein Thema für die Agrarpolitik in Brüssel und nicht für Berlin.


Die Presseberichte zur Studie der Universität Kiel waren „schräg“. Beim genaueren Hinschauen stand nicht das darin, was die Überschriften „Die Kündigungsfristen beeinflussen den Milchpreis“ andeuteten. Der Milchpreis hängt nicht von der Laufzeit der Verträge oder den Kündigungszeiten ab. Die Autoren haben uns gegenüber sogar darauf hingewiesen, dass eine solche vereinfachte Schlussfolgerung nicht zutrifft.


Bei heute geltenden Kündigungszeiten wird schon viel gewechselt. Der Markt um den Rohstoff ist heftig und lebhafter als z.B. in Holland, Frankreich oder Dänemark. Und flexible Verträge gab es ja bis vor Kurzem bei einem Milchhändler. Das Ergebnis ist bekannt, viele Landwirte rennen heute noch ihrem Geld hinterher.


Die deutsche Molkereiwirtschaft ist mittelständisch organisiert. Auch das ist bei unseren Nachbarn anders. Unsere Milcherzeugerbetriebe sind kleiner als die der wichtigen Wettbewerber in den EU-Nachbarstaaten. Doch Rahmenbedingungen ändern sich. Der Strukturwandel ist rasant, bei Molkereien und Milcherzeugern. Daher sind wir als Molkereien gerne bereit, Lieferbeziehungen mit den Milcherzeugern neu zu denken und zu diskutieren.


Lieferbeziehungen sind Vertrauensbeziehungen. Nur wenn beide Seiten profitieren, funktioniert das nachhaltig. Viele Landwirte – vor allem in Bayern – wünschen lange Laufzeiten. Teilweise verlangen das deren Hausbanken bei der Finanzierung des Stallneubaus.


Wie geht es weiter? Alle Seiten prüfen, was die Folgen neuer gesetzlicher Regelungen wären. Was ist verfassungsrechtlich überhaupt möglich, und viel wichtiger: Was ist sinnvoll?


Zieht man die Molkereien noch weiter in das Risiko mit Festpreisen, werden diese reagieren müssen. Niedrige „Schutzpreise“ helfen dabei keinem und solche Regelungen schaffen auch nicht mehr Wertschöpfung. Festpreise bei volatilen Märkten sind Mist. Und Festpreise bekämpfen auch keine Volatilität und niedrige Preise in offenen Märkten.


Die Bundesregierung setzt sich vielmehr gerade für neue Freihandelsabkommen ein – hoffentlich garantieren die Molkereien außerhalb Deutschlands dann ihren Landwirten auch Festpreise, sonst geht der Schuss nach hinten los.

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