Im Rahmen der Abstimmung über die Position zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich das Europaparlament gegen eine kommerzielle Verwendung der Bezeichnung von Milch und Milcherzeugnissen durch entsprechende Ersatzprodukte ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass damit der mit der Bezeichnung verbundene Ruf ausgenutzt wird, berichtet der Milchindustrie-Verband. Der Schutz soll dem Verband zufolge außerdem auf den Gebrauch von Bezeichnungen in Zusammenhang mit Ausdrücken im Sinne von „Ersatz“, „wie hergestellt in“ oder „Typ“ ausgedehnt werden.
MIV-Geschäftsführer Dr. Jörg Rieke bezeichnete die Positionierung des Parlaments als „weiteren Meilenstein“, mit dem auch eine effektivere Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse nachhaltig gestärkt werde. Laut MIV bleibt allerdings noch abzuwarten, wie der endgültige Bezeichnungsschutz nach Abschluss des Trilogs zwischen Rat, Parlament und Kommission ausgestaltet sein wird.
Keine neuen Regeln für Fleischersatzprodukte
Nichts ändern wollten die Europaabgeordneten hingegen an den gegenwärtigen Regelungen zu den Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten. Sie lehnten alle diesbezüglichen Vorschläge ab. Die Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (UECBV) zeigte sich enttäuscht und sprach von einer „verpassten Chance“. Eine EU-weit einheitliche Regelung sei zu bevorzugen, allerdings erlaube die Position des Parlaments nach wie vor eine Regelung auf nationaler Ebene. Nach Ansicht der UECBV werfen Fleischersatzprodukte und ihre Bezeichnungen „fundamentale“ Fragen bezüglich wahrheitsgemäßer Verbraucherinformation auf. Die Union forderte ihre Mitglieder auf, sich auf nationaler Ebene für faire Kennzeichnungsregelungen einzusetzen.