Jetzt ist wasserdicht, dass die drohende Superabgabe auch nach dem offiziellen Ende der Milchquote am 31.3.2015 fällig wird.
Im zweiten Anlauf hatte es die Kommission Ende November geschafft, das europäische Milchquotenrecht anzupassen und damit rechtssicherer zu machen. Für das letzte Quotenjahr soll nun gelten, dass auch nach Ablauf der Quotenregelung zum 01.04.2015 die Kontroll- und Abrechnungsmechanismen weiter gelten und die Superabgabe 14/15 abzuführen ist, berichtet der Milchindustrie-Verband. Die entsprechende Verordnung ist nun als Durchführungsverordnung über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor erschienen und gilt ab dem 26.12.2014.