Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes Friedhelm Schneider kritisiertdie Stellungnahme der Bundestierärztekammer. Diese forderten einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung. Über 50 Prozent der Milchviehhalter in Hessen produzieren in Anbindehaltung.
Die Anbindehaltung entspricht geltendem EU-Recht, wenn dem Bedürfniss der Tiere nach ausreichender Bewegungsfreiheit genüge getan wird, so Schneider. Weiterhin betont er, dass die rechtlichen Grundlagen für Kontrollen und mögliche Sanktionierungen längst gegeben sind. Auch haben Stammtischparolen keinen Platz, wenn es um bäuerliche Existenzen geht.
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