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Hilfspaket: Anträge ab sofort stellen!

Das EU-Milchmengenreduzierungsprogramm startet am 12. September. Mit 150 Millionen Euro sollen dann europaweit Bauern unterstützt werden, die bereit sind, ihre Milchmengen zu reduzieren. „Das Programm kommt spät. Verteilt auf ganz Europa ist es wenig Geld.

Lesezeit: 2 Minuten

Das EU-Milchmengenreduzierungsprogramm startet am 12. September. Mit 150 Millionen Euro sollen jetzt europaweit Bauern unterstützt werden, die bereit sind, ihre Milchmengen zu reduzieren.Thüringen und Bayern haben dazu Informationen veröffentlicht. „Das Programm kommt spät. Verteilt auf ganz Europa ist es wenig Geld. Zur kurzfristigen Krisenhilfe sind weitere Finanzmittel der EU und des Bundes nötig,“ meinte am Freitag Thüringens Agrarministerin Birgit Keller.

 

Zur Unterstützung insbesondere der Milcherzeuger hatte der EU-Agrarrat am 18. Juli 2016 ein 2. Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. € beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Paketes ist das sogenannte Milchmengenreduzierungsprogramm mit einem Finanzvolumen von 150 Mio. €, mit dem eine freiwillige Verringerung der Milchproduktion honoriert werden soll. Auf diese Weise soll die Milchmenge in der EU um mehr als 1 Mio. Tonnen Milch reduziert werden.

 

Das Programm beinhaltet eine Beihilfe für eine Mengenreduzierung von maximal 14 Cent je reduziertem Kilogramm Milch für einen dreimonatigen Verringerungszeitraum im Vergleich zur produzierten Menge im Vorjahr (Referenzzeitraum). Insgesamt sind bis zu vier Verringerungszeiträume vorgesehen. Die förderfähige Reduktionsmenge ist auf maximal 50 Prozent der Liefermenge des Referenzzeitraums begrenzt und muss mindestens 1.500 kg betragen.

 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kuhmilcherzeuger, die bis einschließlich Juli 2016 Milch an einen Erstkäufer (Molkerei, Händler, Erzeugerorganisation) geliefert haben. Für Milchmengen, die direkt vermarktet werden, kann kein Beihilfeantrag gestellt werden.

 

Für die erste Antragsrunde, welche am 21.9.2016, 12.00 Uhr endet, kann ab Montag ein Förderantrag gestellt werden. Dieser wird auf der Plattform der Zentralen HIT Datenbank (www.hi-daten.de) mit Hilfe des vorhandenen Zugangs erstellt und in der Landesstelle eingereicht. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden gleichermaßen berücksichtigt.

 

Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen für Thüringen finden Sie hier:

http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/hilfspaket_milch/index.aspx


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