Das letzte Milchquotenjahr 2014/2015 müssen die Molkereien noch genauso abwickeln wie die vorherigen Quotenjahre. Zu diesem Schluss würden sowohl die EU-Kommission als auch der Juristische Dienst des Rates kommen, informiert der Milchindustrie-Verband (MIV) seine Mitgliedsbetriebe und beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
Das bedeutet laut MIV, dass die Käufer und Direktverkäufer sämtliche Aufgaben gemäß der Milchquotenregelung, wie Abrechnung der einzelbetrieblichen Quoten, Abgabe der Mitteilungen, Erklärungen und Abgabeanmeldungen sowie Einbehalt von Vorauszahlungen und Abführung der Überschussabgaben, auch nach dem 31. März 2015 zu erfüllen haben. Auch die Prüfungen und Kontrollen der Zollbehörden sollen weiter durchgeführt werden und bis spätestens 30. September 2016 abgeschlossen sein.
Seit Monaten gibt es eine Diskussion darüber, ob die Superabgabe aufgrund von Überlieferungen der Milchquote im letzten Quotenjahr rechtens ist.