Die neue Dünge-Verordnung zieht die Daumenschrauben für Milcherzeuger weiter an. Das wurde auf dem Bergischen Grünlandtag der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Lindlar deutlich.
Welche wesentlichen Änderungen auf Milcherzeuger zukommen, zeigte Dr. Jons Eisele vom Landwirtschaftsministerium NRW:
- Düngebedarfsermittlung Grünland nach nutzungsabhängigen Sollwerten
- Ausbringung auf gefrorenen Boden: Begrenzung auf 60 kg Gesamt-N
- Sperrfristen: Grünland vom 1.11. bis 31.1., Ackerland von Ernte der Hauptkultur bis 31.1.
- Auch für Festmist ist eine Sperrfrist vom 15.11. bis 31.1. geplant
- Emmissionsarme Ausbringung: Gülle nur noch direkt auf oder in den Boden (lange Übergangsfristen)
- Verlustanrechnung Weide: 40 % statt 75 %
- Lagerkapazität, auch für Festmist
Um die Ammoniak-Emmissionen bei der Gülleausbringung zu senken, empfiehlt Martin Hoppe von der Kreisstelle Hochsauerlandkreis bodennahe Ausbringungstechniken. Die beste Wirkung würde das Schleppschuh-Verfahren erzielen. Gärreste und separierte Gülle lassen sich seiner Einschätzung nach gut auf dem Grünland verwerten. Die Gülleausbringung zum ersten Aufwuchs sollte zu Vegetationsbeginn erfolgen.
Jens Stalter, Berater an der Kreisstelle in LIndlar, berichtete über die Einsatzmöglichkeiten von separierter Gülle als Liegeboxen-Einstreu. Kritisch sieht er die erhöhten Keimgehalte in den Feststoffen. Eine grundsätzliche Empfehlung gibt es deshalb nicht. Stalter: "Wer es ausprobieren möchte, sollte nur Gülle vom eigenen Betrieb nehmen und das Material nicht kompostieren. Zudem ist ein optimales Boxen- und Laufgang-Management erforderlich."