Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die von der Kommission verhängten Sanktionen gegen verschiedene französische Agrarverbände wegen Preis- und Handelsabsprachen bestätigt.
Allein der französische Bauernverband (FNSEA) war von der EU-Kommission wegen der Wettbewerbsabsprachen, mit denen die Rindfleischpreise in der BSE-Krise gestützt und Importe verhindert werden sollten, von der Brüsseler Behörde mit einer Strafe von 12 Mio. Euro belegt worden.
Mit jeweils 1,44 Mio. Euro wurden der Verband der Rinderzüchter (FNB) und der Verband der Milcherzeuger (FNPL) zur Kasse gebeten, kleinere Strafen mussten der Verband der Junglandwirte (JA), der Vieh- und Fleischverband (FNCBV) und der Verband der Fleischgroßhändler (FNICGV) hinnehmen.
Die Verbände hatten beim EuGH Klage gegen die Sanktionen eingereicht. Der EuGH hatte das Vorgehen der Kommission in erster Instanz bereits vor rund zwei Jahren bestätigt, aber etwas niedrigere Geldstrafen befürwortet. In der Berufung machten die Verbände nun vor allem Verfahrensfehler und Einwände gegen das Strafmaß geltend, die der EuGH aber verwarf. Damit ist ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen.
Die EU-Kommission begrüßte den Spruch aus Luxemburg erwartungsgemäß. Mit dem Urteil werde bestätigt, dass sich bei Wettbewerbverstößen von Verbänden die Höhe der Geldstrafe am Umsatz der Verbandsmitglieder orientieren dürfe. Der FNSEA reagierte entrüstet auf die Entscheidung aus Luxemburg. "Die französischen Bauern wollen Europa Vertrauen entgegenbringen, doch wenn Europa bestraft und nicht funktioniert, wird der Glaube erschüttert", erklärte der Verband in einer Presseinformation. Wenn eine blinde Technokratie, die jenseits der Realität operiere, ideologisch verurteile, dann sterbe ein Teil des europäischen Traums.