Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute die Einsprüche gegen das bereits erteilte Milchkuh-Patent abgelehnt.
Das Patent auf das Verfahren zur erhöhten Milchleistung bei gentechnisch veränderten Rindern kann in der erteilten Fassung aufrechterhalten werden, heißt es wörtlich in der Pressemeldung des EPA.
Gegen das Patent, das einer Gruppe belgischer und neuseeländischer Forscher gehört, hatten verschiedene Organisationen, darunter Greenpeace Deutschland, der Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Einspruch erhoben.
Danach verstoße das Patent gegen verschiedene Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das die Rechtsgrundlage für europäische Patente darstelle.
Das im Januar 2007 erteilte Patent EP 1330552 bezieht sich unter anderem auf einen bestimmten DNA-Abschnitt zur Erhöhung der Milchleistung bei Rindern, sowie auf Tiere, die bereits damit gentechnisch verändert sind.
Das Patentamt wies den Einspruch insbesondere deshalb zurück, weil der Einwand, die patentierte Erfindung rufe bei Tieren "Leiden ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" hervor, nicht ausreichend belegt sei.
Jetzt kann diese Entscheidung noch in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.