Rinderhalter müssen ab nächstes Jahr beim Verkauf von Schlachttieren zusätzliche Formulare ausfüllen.
Denn die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die seit 2006 geltende Standarderklärung für Schlachtvieh ab dem 01. Januar 2010 auch für Rinder, Schafe und Ziegen gilt. Demnach dürfen Tiere nur noch geschlachtet werden, wenn den Schlachtbetrieben Informationen des Erzeugers zu den Tieren vorliegen.
Damit werde eine EU-Verordnung von 2006 umgesetzt, die zunächst für Geflügelhalter galt, seit 2008 auch für Schweinehalter und seit 2009 für Pferde und Mastkälber. In dem sogenannten EU-Hygienepaket geht es im Wesentlichen um den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebs, den Gesundheitsstatus der Tiere und Problemanalysen mit Bedeutung für die öffentliche Gesundheit.