Das Amtsgericht Kiel hat den Landwirt Wilfried Massow aus Oldenswort freigesprochen. Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein warf ihm vor, eine hochtragende Kuh zum Schlachten geliefert zu haben. Das hat der Milcherzeuger vor Gericht widerlegt.
Das Amtsgericht Kiel hat den Landwirt Wilfried Massow aus Oldenswort freigesprochen. Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein warf ihm vor, eine hochtragende Kuh zum Schlachten geliefert zu haben. Das hat der Milcherzeuger vor Gericht widerlegt.
Ein Tierarzt hatte seine Kuh vor dem Schlachten rektal untersucht und auch eine Blutprobe bestätigte die „Nichtträchtigkeit“. Für den Richter war damit eindeutig: Es muss offensichtlich zu einer Verwechslung im Schlachthof gekommen sein. Der Landwirt wurde freigesprochen und die Kosten für das Gerichtsverfahren zahlt die Landeskasse.
Der Milcherzeuger machte gegenüber top agrar deutlich, dass er grundsätzlich das Verbot zur Schlachtung von hochtragenden Kühen für richtig halte. Allerdings befürchtet Massow, dass die Verwechslung am Schlachtband kein Einzelfall war und fordert deshalb: „Die Behörden sollten den Landwirte die Schuld beweisen müssen und nicht Landwirte ihre Unschuld.“ Nicht jeder Landwirt könne zweifelsfrei nachweisen, dass eine Verwechslung am Schlachtband stattgefunden haben müsse.
Laut Ministerium sind Verwechslungen beim Schlachten allerdings sehr selten und eigentlich kaum möglich. Handlungsbedarf gebe es daher nicht, so eine Sprecherin. Seit 1.9.2017 ist das Schlachten von Kühen im letzten Trächtigkeitsdrittel verboten und wird mit Strafen geahndet. Dennoch wurden seitdem in Schleswig-Holstein 460 hochtragende Kühe geschlachtet.
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Das Amtsgericht Kiel hat den Landwirt Wilfried Massow aus Oldenswort freigesprochen. Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein warf ihm vor, eine hochtragende Kuh zum Schlachten geliefert zu haben. Das hat der Milcherzeuger vor Gericht widerlegt.
Ein Tierarzt hatte seine Kuh vor dem Schlachten rektal untersucht und auch eine Blutprobe bestätigte die „Nichtträchtigkeit“. Für den Richter war damit eindeutig: Es muss offensichtlich zu einer Verwechslung im Schlachthof gekommen sein. Der Landwirt wurde freigesprochen und die Kosten für das Gerichtsverfahren zahlt die Landeskasse.
Der Milcherzeuger machte gegenüber top agrar deutlich, dass er grundsätzlich das Verbot zur Schlachtung von hochtragenden Kühen für richtig halte. Allerdings befürchtet Massow, dass die Verwechslung am Schlachtband kein Einzelfall war und fordert deshalb: „Die Behörden sollten den Landwirte die Schuld beweisen müssen und nicht Landwirte ihre Unschuld.“ Nicht jeder Landwirt könne zweifelsfrei nachweisen, dass eine Verwechslung am Schlachtband stattgefunden haben müsse.
Laut Ministerium sind Verwechslungen beim Schlachten allerdings sehr selten und eigentlich kaum möglich. Handlungsbedarf gebe es daher nicht, so eine Sprecherin. Seit 1.9.2017 ist das Schlachten von Kühen im letzten Trächtigkeitsdrittel verboten und wird mit Strafen geahndet. Dennoch wurden seitdem in Schleswig-Holstein 460 hochtragende Kühe geschlachtet.