„Wir können über eine beratungs- und fördertechnische Unterstützung zur Verbesserung bestehender Anbindeställe für Rinder sprechen, aber nicht über ein generelles Verbot!“, kritisiert Leonhard Welzmiller, Vorsitzender des Verbandes der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB), die Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren. Im Zuge des Strukturwandels werde die Anzahl der Anbindeställe ohnehin geringer. Es brauche deshalb kein Verbot durch das die Betriebe vor die Zwangsentscheidung „aufhören oder große Investition“ gestellt werden. Bayern oder Baden-Württemberg seien ohne ihren vielen kleinen Betriebe nicht vorstellbar, die Auswirkungen wären verheerend.
Betriebe müssten sich gesund entwickeln können, nicht für jeden sei ein Stallneubau auf der „grünen Wiese“ eine Option. Besonders bei Nebenerwerbsbetrieben werde sich das Modell Anbindehaltung sicherlich noch länger halten. Anbindehaltung sei eben nicht gleich Anbindehaltung. „Platzangebot und Bewegungsfreiheit sind in der Praxis doch sehr unterschiedlich. Dazu kommt, dass es beim Wohlbefinden der Tiere stark auf den Tierhalter selbst und das Management ankommt.“
Der VMB unterstützte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und fordert von der Bundesregierung, eine klare Ablehnung des vom Bundesrat auf dem Weg gebrachten Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder. Stattdessen sollten diese gesellschaftlich doch erwünschten kleineren Betriebe über ein Programm beraten werden, um betriebsindividuelle Möglichkeiten zur Steigerung des Tierwohles zu eruieren. Oft führen schon kleine Maßnahmen zu einer Verbesserung. Nicht immer ist ein Weidegang möglich, zum Beispiel wenn die Ortslage oder die Bodenverhältnisse dies nicht zulassen.