Darauf weist Dr. Theo Göbbel, Landwirtschaftskammer NRW, im Wochenblatt Westfalen-Lippe hin. Fast alle Molkerein hätten derzeit eine Quotenausnutzung von 100 % und mehr. Nur einige wenige Molkereien hätten ihre anteiligen Referenzmengen nicht ausgeschöpft.
Derzeit können Milcherzeuger im Rahmen der Molkereisaldierung höchstens 10 % ihrer Referenzmenge abgabefrei überliefern, sofern andere Lieferanten der Molkerei dementsprechend unterliefern. In den vergangenen Jahren lagen die Molkereisaldierungsquoten meist zwischen 3 und 7 %. Anlieferungen über die 10 %-Marke hinaus gehen in die Bundessaldierung.
Zurzeit wird die Ausschöpfung der Quoten auf Bundesebene und damit die Superabgabe immer wahrscheinlicher. Die Höhe der Superabgabe ist laut Göbbel momentan aber kaum einzuschätzen. Nach den Erfahrungen der vergangenen ist jedoch schon bei nur 0,3 oder 0,5 % Übermilch mit einer Strafabgabe von ca. 10 Cent/kg Übermilch zu rechnen.
Zusätzliche Unsicherheiten können laut Göbbel durch das "Verrechnen" von Referenzmengen bei Molkereiwechslern und durch freie Milchhändler entstehen. Wenn bei "schlechten" Milchhändlern die Verbuchung nicht in Ordnung sei, würde im schlimmsten Fall die an den Händler gelieferte Milch als Übermilch eingestuft und mit der Superabgabe belastet.