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Bayern: Kritik an Veterinärbeamten

Lesezeit: 2 Minuten

Überzogene Kontrollen des Arzneimittelrechtes durch staatliche Veterinäre sorgen derzeit für großen Unmut bei bayerischen Schweinehaltern. Die Kontrollen seien zum Teil überfallartig, berichten betroffene Landwirte. Die Beamten würden Ställe betreten, ohne zu fragen und ohne die betriebsüblichen Hygieneauflagen zu beachten. Bei einigen Schweinehaltern ist der Ärger mittlerweile so groß, dass in Diskussionen über Veterinäre von der Bauern-Stasi die Rede ist. Tatsächlich haben die staatlichen Veterinäre aber nur eingeschränkte Befugnisse. Ohne Zustimmung des Landwirtes dürfen die Kontrolleure nicht in den Stall, so Carl von Butler, Jurist beim Bayerischen Bauernverband. Die Bauern sollten mit den staatlichen Veterinären kooperieren, ihnen aber selbstbewusst gegenübertreten, wenn sie ihre Kompetenzen überschreiten, lautet die Empfehlung von Verbandsfunktionären. Denn auch die Beamten müssen die Hygiene-Auflagen einhalten. Verstoßen Veterinärbeamte dagegen und zeigen sie sich nicht einsichtig, sollten sich betroffene Bauern sofort an den zuständigen Landrat wenden, rät Christoph Spindler, Pressesprecher im bayerischen Verbraucherschutzministerium. So gut wie keine Rechte haben Landwirte aber, wenn die Kontrolleure mit der Polizei und einem Durchsuchungsbefehl auf die Höfe kommen. Auch solche Fälle hat es in Bayern gegeben. Hier kann der betroffene Landwirt de facto nur noch an das Verantwortungsgefühl der Beamten appellieren und darum bitten, die HygieneVorschriften einzuhalten, so Rechtsexperte von Butler. Dass bayerische Veterinärbeamte bei der Kontrolle der Landwirte selbst zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft werden und damit erweiterte Befugnisse haben, ist wieder vom Tisch. Geplant waren die erweiterten Befugnisse für die 15 Mitglieder des so genannten Mobilen Veterinärdienstes. Diesen hatte der bayerische Verbraucherschutzminister Sinner vor einem Jahr ins Leben gerufen, um überregionale Kontrollen durchzuführen.

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