Der 14. Januar 2015 rückt unaufhaltsam näher. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Schweinehalter mit mehr als 250 Mastferkeln (ab Absetzen) bzw. 250 Mastschweinen den Antibiotikaverbrauch und die Bestandsveränderungen für das zweite Kalenderhalbjahr 2014 an die staatliche HIT-Datenbank gemeldet haben.
Mit dem Melden des Antibiotikaverbrauchs können Sie die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) oder Ihren Tierarzt beauftragen. Damit die die Daten aus den Tierarzneimittel-Abgabe- und Anwendungsbelegen (AuA) weiterleiten dürfen, müssen Sie jedoch QS oder Ihren Tierarzt als so genannten „Dritten“ benennen. Am elegantesten geht das online in der HIT-Datenbank.
Zudem müssen Sie gegenüber den Behörden und gegenüber Ihrem Tierarzt schriftlich versichern, dass Sie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Tierarzt von den auf den AuA-Belegen vorgegebenen Behandlungsanweisungen abweichen bzw. abgewichen sind.
Wie Sie sich in der HIT-Datenbank einloggen und welche Angaben Sie dort anklicken müssen, haben wir für Sie schrittweise und leicht nachvollziehbar zusammengefasst. top agrar-Leser finden die Anleitung auf unserer Homepage in der Rubrik „Heft+“. Dort können Sie auch Musterseiten für die Tierhalter-Erklärungen gegenüber der Behörde und gegenüber Ihrem betreuenden Tierarzt downloaden.
Ganz wichtig: Reizen Sie die Meldefrist auf keinen Fall bis zum letzten Tag aus! Denn nach allen bisherigen Erfahrungen nimmt das Melden einige Zeit in Anspruch!
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