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DBV zum BMEL-Konzept

Antibiotikaminimierung führt nicht auf null

Beim Antibiotikaminimierungskonzept geht es nicht darum, den Einsatz der Medikamente komplett zu stoppen, stellt der Bauernverband klar.

Lesezeit: 2 Minuten

Gegen überzogene Erwartungen an die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung spricht sich der Deutsche Bauernverband (DBV) aus.

Bei einer Antibiotikaminimierung im Rahmen des One-Health-Ansatzes gehe es nicht darum, den Einsatz auf null zu reduzieren, so der DBV in seiner Stellungnahme zu den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkten für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept. Dies sei im Sinne des Tierschutzes und der notwendigen Eindämmung eines Infektionsgeschehens „weder hilfreich noch vertretbar“.

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Kennzahl 3 nur bei Strategiewechsel erheben

Der Bauernverband begrüßt, dass sich das Agrarressort weiter auf die Erhebung der bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 stützt. Eine vorgesehene zusätzliche Kennzahl 3 sei nur bei einem Strategiewechsel sinnvoll, wenn sich die Antibiotikaminimierung auf die oberhalb dieser Kennzahl liegenden Betriebe konzentriere. Anderenfalls führe die neue Kennzahl 3 zu einer weiteren unnötigen Dokumentationspflicht.

Unbedingt erhalten bleiben sollte dem DBV zufolge die weitere Einbindung der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die bislang als Schnittstelle zwischen Tierhalter, Tierarzt und staatlicher Antibiotika-Datenbank fungiert.

Daten alle sechs Monate erfassen

Gemäß dem Eckpunktepapier soll als neues Element neben dem mit der 16. AMG-Novelle eingeführten Benchmarksystem die „Beobachtung“ eingeführt werden. Zentraler Baustein ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antimikrobiellen Arzneimitteln, und zwar unabhängig von deren Nutzung oder der Größe des Bestandes. Die Meldepflicht dieser Daten soll künftig beim Tierarzt liegen.

Insgesamt positiv

Trotz einer Reihe von Nachbesserungsforderungen wertet der Bauernverband das Eckpunktepapier insgesamt positiv. Er bescheinigt dem Bundeslandwirtschaftsministerium, es habe die Erkenntnisse aus der Evaluierung im Rahmen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) berücksichtigt.

Gleichzeitig fordert der DBV Nachbesserungen. Dazu zählt die Gewichtung von bestimmten Wirkstoffen, die für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sind, bei der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit. Die vorgesehene Multiplizierung der Behandlungstage dieser kritischen Wirkstoffe mit dem Faktor 5 führe bei den tierhaltenden Betrieben zu einem deutlichen Anstieg der individuellen Therapiehäufigkeit, ohne dass die Auswahl der verabreichten Wirkstoffe von ihnen beeinflusst werden könne. Ohnehin sei die Anwendung dieser Antibiotika streng reglementiert.

Deutliche Ablehnung gegen das Konzept kommt hingegen von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Germanwatch und der Initiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“.

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