Der Vorstandsvorsitzende und Gründer der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall (BESH), Rudolf Bühler, fordert den sogenannten „4. Weg“ ergänzt durch einen „qualifizierten Sachkundenachweis“ des Anwenders. Zunächst müsse aber die bestehende Praxis für weitere drei Jahre verlängert werden, um das Verfahren praxisreif zu machen. Das sagte Bühler im Rahmen des Besuches der Baden-Württembergischen Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch.
Die BESH lehne sowohl die Ebermast als auch die hormonelle Kastration ab, so Bühler. Im Gespräch mit top agrar sagte der Bio-Landwirt, dass jedoch auch die Begrifflichkeit des sogenannten 4. Weges überarbeitet werden müsse. Stattdessen solle eine „chirurgische Kastration in der ersten Lebenswoche unter Lokalanästhesie und mit verpflichtendem qualifizierten Sachkundenachweis“ eingefordert werden. Diese Formulierung sei für Akteure außerhalb der Branche verständlicher und somit mehrheitsfähiger. Durch den qualifizierten Sachkundenachweis könne man zudem einen „Brückenschlag“ zur Bundestierärztekammer (BTK) erreichen.
In Dänemark und Schweden wird die Kastration bereits mit örtlicher Betäubung durchgeführt. Die Landwirte berichten von positiven Auswirkungen für die Ferkel und deutlicher Schmerzreduktion.