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topplus Verhandlungen im Bundestag

Baurecht soll nur für Sauenhalter doch noch geändert werden

Der Bundestag soll kommende Woche doch noch Änderungen beim Baurecht verabschieden. Sie betreffen ausschließlich Sauenhalter, die ihr Deckzentrum und den Abferkelstall umbauen wollen.

Lesezeit: 3 Minuten

In ihrer letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl wollen sich CDU/CSU und SPD doch noch zu einer Änderung des Baurechtes durchringen. Nach Informationen von top agrar aus Koalitionskreisen wird es ein eigenes Gesetz nur für Sauenhalter geben, das zeitlich befristet sein könnte. Beide Verhandlungspartner äußern sich vorsichtig optimistisch, dass ein Durchbruch nächste Woche gelingt.

Umbau ohne Bebauungsplan möglich

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Veränderungen wird es dadurch allerdings nur für Sauenbetriebe geben. Sie sollen damit die Möglichkeit bekommen, dass die von ihnen mit dem Aus für den Kastenstand im Deckzentrum aus der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verlangten Umbauten auch genehmigt werden. Gewerbliche Betriebe, die vor dem 20. September 2013 genehmigt wurden, sollen laut dem jetzt verhandelten Kompromiss ohne Bebauungsplan umbauen können. Das gilt aber nur, wenn die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird.

Erweiterungsbauten weiter offen

Offen ist jedoch weiterhin, ob nur der Umbau in der vorhandenen Gebäudehülle zulässig sein wird, oder ob Erweiterungsbauten genehmigungsfähig werden. Gegen die Erweiterungsbauten hatte zuletzt die SPD Vorbehalte angemeldet. Noch laufen die Verhandlungen, heißt es von Seiten der Union wie von der SPD gegenüber top agrar. Für Dienstag steht das Gesetzesvorhaben zum Baurecht allerdings bereits auf der Tagesordnung der zuständigen Bundestagsausschüsse. Ende kommender Woche könnte damit die Entscheidung im Plenum des Bundestages fallen.

300 Mio. € Fördergeld kann fließen

Die Öffnung des Baurechts für Sauenhalter ist vor allem daher dringend, damit die vom Bund für sauenhaltende Betriebe bereitgestellten 300 Mio. € Fördergeld auch abfließen können. Das Geld hatte die Bundesregierung den Betrieben zur Unterstützung beim Umbau ihrer Ställe wegen dem gesetzlichen Aus für den Kastenstand im Deckzentrum zugesagt. Allerdings sind die 300 Mio. € zeitlich befristet und müssen spätestens bis Ende 2022 verbaut sein.

Baurecht für alle anderen bleibt unangetastet

Das ursprüngliche Anliegen der Bundesregierung für alle Tierarten das Baurecht zu Tierwohlzecken zu verändern, wird jedoch vor der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt. Die SPD hatte ihre Zustimmung immer wieder daran gebunden, dass eine Tierwohldefinition im Gesetz festgeschrieben wird. Zudem hatte die SPD darauf gepocht, dass zuvor Tierwohl-Kriterien für alle Nutztierarten im Borchert-Prozess für den Umbau der Tierhaltung festgeschrieben werden. Bisher gibt es diese offiziell nur für Schweine, für Rinder und Geflügel hat die Borchert-Kommission zwar bisher Ansätze aber noch keine umfassende Kriterien-Sammlung abgeschlossen.

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