Das erste Halbjahr 2023 ist fast vorüber. Zu Beginn des zweiten Halbjahres müssen Schweinehalter wieder ihre Meldepflichten erledigen. Diese Fristen sollten Sie nicht verpassen:
1. Juli: Tierhaltererklärung im Rahmen „Aktionsplan Kupierverzicht“
Bis 10. Juli: Quartalsmeldung für ITW-Betriebe an Bündler für das vorangegangene Quartal
Bis 14. Juli: Meldung Bestandsveränderung an HI-Tier für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni (für jede HIT-Nummer separat zu erledigen)
Bis 14. Juli: Meldung des Tierbestandes an die staatliche Antibiotika-Datenbank (Meldezeitraum 1. Januar bis 30. Juni)
Bis 14. Juli: Meldung der verbrauchten Antibiotika an QS und HIT-Tam-Datenbank (Aufzüchter und Mäster: Nullmeldung, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden)
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1. Juli: Tierhaltererklärung im Rahmen „Aktionsplan Kupierverzicht“
Bis 10. Juli: Quartalsmeldung für ITW-Betriebe an Bündler für das vorangegangene Quartal
Bis 14. Juli: Meldung Bestandsveränderung an HI-Tier für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni (für jede HIT-Nummer separat zu erledigen)
Bis 14. Juli: Meldung des Tierbestandes an die staatliche Antibiotika-Datenbank (Meldezeitraum 1. Januar bis 30. Juni)
Bis 14. Juli: Meldung der verbrauchten Antibiotika an QS und HIT-Tam-Datenbank (Aufzüchter und Mäster: Nullmeldung, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden)