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EU-Kommission beschließt Schutzmaßnahmen gegen Einschleppung von ASP

Fahrzeuge, die lebende Tiere oder Futtermittel transportieren und aus Drittländern kommen, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen ist, müssen künftig vor Einreise in die Europäische Union gereinigt und desinfiziert werden. Dies sieht ein neuer Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vor.

Lesezeit: 1 Minuten

Fahrzeuge, die lebende Tiere oder Futtermittel transportieren und aus Drittländern kommen, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen ist, müssen künftig vor Einreise in die Europäische Union gereinigt und desinfiziert werden. Dies sieht ein neuer Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vor.


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Die Reinigung und Desinfektion müsse zudem dokumentiert und bei der Einreise vorgelegt werden. Transportunternehmen seien dazu verpflichtet, ein Kontrollbuch mit Angaben zur Reinigung und Desinfektion mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. Aktuell gelte dieser Beschluss für Weißrusslandund Russland und solle die Gefahr der ASP-Einschleppung mindern. (aw)

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