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Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung startet am 1. März

Ab dem 1. März können Schweinehalter Fördergelder für Investitionen in Tierwohlställe beantragen. Den Antrag für die Förderung der laufenden Mehrkosten können sie ab 1. April stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das bundesweite Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Förderung der Investitionskosten von Tierwohlställen tritt damit zum 1. März 2024 in Kraft. Schweinehalter können dann eine finanzielle Förderung für den tiergerechten Umbau ihrer Ställe beantragen. Die Beantragung der Förderung der laufenden Mehrkosten ist ab dem 1. April 2024 möglich. Für den Start des Förderprogramms steht insgesamt 1 Mrd. € über den Bundeshaushalt zur Verfügung.

Gefördert werden allerdings nur die drei höchsten Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Landwirte können beide Bausteine der Förderung unabhängig voneinander beantragen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Schweinehalter verschiedene bauliche sowie produktionstechnische Kriterien erfüllen. Bei den laufenden Mehrkosten gelten Obergrenzen beim Tierbestand und bei der Fördersumme je Tier und Jahr.

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Özdemir: Bessere Tierhaltung kostet Geld

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu in einer Pressekonferenz: "Mit diesem Programm unterstützen wir Landwirtinnen und Landwirte, die sich auf den Weg zu einer tier- und umweltgerechten Haltung machen. Denn bessere Tierhaltung kostet Geld." Neben Investitionen in den Stallumbau würden nun erstmalig auch die laufenden Mehrkosten gefördert. So habe es auch die Borchert-Kommission gefordert.

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2033. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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