In einem Schreiben an ihre Lieferanten hat die Firma Tönnies laut ISN angekündigt, mit Wirkung zum 29. April 2013 den Korrekturabzug für die nach FOM abgerechneten Schlachtschweine zu reduzieren. Dieser wird zukünftig nur noch dann vorgenommen, wenn die Indexpunkte (IXP) pro kg Schlachtgewicht unter 0,930 liegen. Bisher lag dieser Grenzwert bei 0,950 IXP/kg SG. Außerdem wird als Multiplikator nicht mehr, wie derzeit noch, der Basispreis gewählt, sondern der Faktor 1. Der Korrekturabzug pro kg SG beträgt dann: (0,930 – tatsächlich erreichte IXP/kg) x 1,00. Für Schweine unter 0,850 IXP/kg SG gibt es darüber hinaus wie auch bisher keine weiteren Abzüge.
Für Schweine, die nach AutoFOM zum Beispiel 0,91 IXP/kg SG erzielt hätten, würde ein Abzug von (0,93-0,91) x 1,00 = 0,02 €/kg SG vorgenommen. Im Klartext heißt das: Der Abzug für entsprechende FOM-Schweine reduziert sich nach ersten Berechnungen der ISN um knapp 60 %. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands wertet dies als einen ersten positiven Schritt in die richtige Richtung, fordert aber dennoch die Schlachtunternehmen auf, die Vermischung von FOM- und AutoFOM-Bewertung komplett zu beenden.
${intro}