In Holland dürfen Schweinehalter ihren Bestand nur dann erweitern, wenn sie zuvor sogenannte Produktionsrechte, z.B. von ausscheidenden Landwirten, gekauft haben. Seit Einführung der Quotenregelung im Jahr 1998 ist die Zahl der Produktionsrechte im Landesdurchschnitt um 19 % gesunken. Der Rückgang bezieht sich auf Produktionsrechte für Schweine und Geflügel. Besonders stark ist der Rückgang bei den Schweinen in der Provinz Südholland. Gegenüber 1998 sankt die Zahl der Produktionsrechte hier um 54 %, in Noord-Brabant, der niederländischen Schweinehochburg, lag das Minus bei 12 %. Pro Mastschwein wird ein Produktionsrecht (entspricht 7,4 kg Phosphat) benötigt, für eine Sau mit Ferkeln (bis 25 kg) 2,74 Produktionsrechte.
Die Abnahme bei den Produktionsrechten ist unter anderem damit zu erklären, dass bei jedem Verkauf bzw. Kauf ein Teil der Produktionsrechte verfällt. Die Kosten dafür trägt allein der Käufer. Durch diese Regelung wollte die damalige Regierung erreichen, dass der Tierbestand in den Niederlanden nach und nach sinkt.
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