Landwirte, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, erhalten nur dann Ausgleichszahlungen, wenn sie ihre Tiere an eine Schlachtstätte vermarkten, die ebenfalls bei Initiative Tierwohl zugelassen ist. Derzeit sind 48 Schlachtstätten registriert, wie die Initiatoren mitteilen. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der zugelassenen Betriebe kann hier heruntergeladen werden.
Schlachtbetriebe sind ein wichtiger Baustein der Initiative Tierwohl. Sie melden wöchentlich die Zahl der von den Tierwohl-Landwirten angelieferten Tiere an die Clearingstelle und arbeiten aktiv an der Einführung der indexierten Befunddatenerfassung mit. Die Teilnahme an der Initiative Tierwohl steht allen Schlachtbetrieben offen. Um teilnehmen zu dürfen, müssen die Schlachtstätten einer zertifizierten Qualitätssicherung angehören.
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