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Neue MFA-Schätzformeln

Ende September hat das Max Rubner-Institut (MRI) in Kulmbach eine überarbeitete Fassung der künftigen Formeln zur Schätzung des Muskelfleischanteils bei Schweineschlachtkörpern (MFA-Schätzformel) nach der Handelsklassenverordnung herausgegeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende September hat das Max Rubner-Institut (MRI) in Kulmbach eine überarbeitete Fassung der künftigen Formeln zur Schätzung des Muskelfleischanteils bei Schweineschlachtkörpern (MFA-Schätzformel) nach der Handelsklassenverordnung herausgegeben. Mit diesen Schätzgleichungen sollen sich künftig die Muskelfleischanteile der Schweine sowohl mittels FOM-Sonde als auch mit den AutoFom-Geräten der ersten Generation (AutoFom-I) genauer schätzen lassen. Das berichtet das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe in seiner aktuellen Ausgabe.


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Schon im Mai hatten die Kulmbacher Wissenschaftler eine neue MFA-Schätzformel für die FOM-Klassifizierung veröffentlicht, nachdem ein umfangreicher Zerlegeversuch mit Computertomograf-Einbindung gezeigt hatte, dass die Muskelfleischanteile der Schweineschlachtkörper mit der bisherigen Schätzformel systematisch unterschätzt werden. Dieses Problem soll durch die neue FOM-Schätzformel behoben werden, welche jetzt noch einmal leicht geändert wurde. Bei der neuen Formel wird beispielsweise das Speckmaß höher bewertet als früher, während das Fleischmaß weniger stark gewichtet wird. Draus ergibt sich ein um etwa 0,64 bis 0,67 Prozentpunkte höherer FOM-Muskelfleischanteil, wie Dr. Friedhelm Adam von der Landwirtschaftskammer NRW anhand von rund 120.000 Schlachtkörperdatensätzen errechnet hat: Der MFA beträgt bei diesen nordwestdeutschen "Standardschweinen" nach neuer Formel 56,8 bis 56,9 %, während er nach alter Formel 56,2 % MFA beträgt.


Würde der Muskelfleischanteil dieser Schweine mit dem AutoFom-I Gerät geschätzt, läge er nach der künftigen Formel um 0,61 Prozentpunkte über dem Ergebnis der alten Formel. Allerdings wird der Muskelfleischanteil bei der Klassifizierung nach AutoFom bisher nicht verwendet. Bei dieser Systematik erfolgt die Bezahlung vielmehr nach dem Handelswert, bestehend aus den Teilstückgewichten für Schinken, Schulter, Lachs, Bauch und dem Bauchfleischanteil. Die neuen Schätzgleichungen zur Teilstückbewertung hat das MRI aber bislang noch nicht veröffentlicht.

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