Jedes erkrankte oder verletzte Schwein hat ein Anrecht auf eine angemessene medizinische Behandlung. Ist die Verletzung bzw. Erkrankung jedoch unheilbar bzw. gibt es keine praktikable Lösung, um die Leiden und Schmerzen des Tieres zu lindern, muss es notgetötet werden. So gibt es das Tierschutzgesetz vor.
Unter den Landwirten herrscht jedoch große Unsicherheit, wann dieser Zeitpunkt gekommen ist und wie die Nottötung fachgerecht durchgeführt werden muss. Oberstes Ziel sollte es dabei immer sein, den betroffenen Tieren unnötige Schmerzen, Stress und Leiden zu ersparen.
Um den Landwirten die Entscheidung zu erleichtern und Hilfestellung bei der praktischen Durchführung des Nottötens zu gewähren, hat jetzt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Abstimmung mit dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg und dem Landvolkverband des Kreises Cloppenburg einen 25-seitigen Leitfaden zur Nottötung von Schweinen herausgegeben. Der Inhalt wurde zudem überregional mit anderen Behörden und Institutionen wie z.B. der ISN abgestimmt, um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen.
Der neue Leitfaden enthält klare Anweisungen, wer Schweine nottöten darf, wann eine Nottötung erforderlich ist und wie man dabei vorgehen muss bzw. welche Verfahren dabei anzuwenden sind. Darüber hinaus wird beschrieben, wie der bestandsbetreuende Tierarzt in die Entscheidung eingebunden wird und wie die Kadaver bis zum Abholen aufzubewahren sind.
Interessente Landwirte, Tierärzte und Berater können dien Leitfaden hier herunterladen:
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