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Niedersachsen: 10 Mio. Euro für AFP veranschlagt

Noch bis zum 30. Oktober läuft in Niedersachsen das Antragsverfahren für die neue Periode in der Agrarinvestitionsförderung (AFP). In diesem Jahr stehen voraussichtlich 10 Mio. € für die AFP zur Verfügung; 2013 waren etwa 43 Mio. € bewilligt worden. Umweltschutz und Tierwohl spielen eine wichtige Rolle.

Lesezeit: 2 Minuten

Noch bis zum 30. Oktober läuft in Niedersachsen das Antragsverfahren für die neue Periode in der Agrarinvestitions- förderung (AFP). In diesem Jahr stehen voraussichtlich 10 Mio. € für die AFP zur Verfügung; 2013 waren etwa 43 Mio. € bewilligt worden. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu Beginn des Antrags- verfahrens am 1.10. mitteilte, ist es das Ziel der AFP-Erneuerung, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und tiergerechte sowie multifunktionale Landwirtschaft zu fördern. Niedersachsen verzichte mit der überarbeiteten Förderung auf die sogenannte Basisförderung.


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Förderfähig seien künftig nur Stallbaumaßnahmen, die besonders tiergerecht seien. Sonstige Maßnahmen, die keine Änderung oder Erweiterung von Stallplätzen beinhalteten, seien nur bei einem signifikanten Verbraucher-, Umwelt- oder Klimanutzen förderfähig. Demzufolge wäre eine herkömmliche Maschinen- oder Lagerhalle nicht mehr förderfähig, während dies etwa bei Abluftreinigungsanlagen - wenn sie nicht bereits durch den Filtererlass von März 2013 vorgeschrieben seien - oder separaten Güllebehältern - sofern sich die vorhandene Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten auf neun bis maximal zwölf Monate erhöhe - der Fall sei.


Darüber hinaus seien Maßnahmen nur förderfähig, wenn der Viehbestand nicht mehr als zwei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche betrage, so die Kammer. Im Schweinebereich seien nur Antragsteller förderfähig, die mit ihrem aktuellen und geplanten Tierbestand nicht mehr als 1.500 Mastschweine ab 30 kg, 560 Sauen einschließlich Ferkel bis 30 kg oder 4.500 Ferkel als separate Ferkelaufzucht von 10 kg bis 30 kg überschritten. Bei Gemischtbeständen gelte der prozentuale Anteil. Eine Bestandsaufstockung ist laut Kammer möglich, solange sich die Betriebe innerhalb der Grenzen bezüglich Tierzahl und GVE pro Hektar bewegen. Auch Unternehmen der Landwirtschaft werden der Kammer zufolge, unabhängig von ihrer  Rechtsform gefördert. Entscheidend ist jedoch, dass der Anteil der landwirtschaftlichen Umsatzerlöse an den Gesamterlösen des Unternehmens mindestens 25 % beträgt. Um die Förderung stärker an der Bedürftigkeit auszurichten, seien die Prosperitätsgrenzen reduziert worden.

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