Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch den angedrohten Filtererlass in Kraft gesetzt. Laut dem Papier ist ab sofort in Genehmigungen von großen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2000 Plätzen der Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben, da „von diesen Ställen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche ausgehen würden, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können“, heißt es.
Dort, wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich und verhältnismäßig ist, ist der Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich anzuordnen. Dabei gilt für bestehende Anlagen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren.
Weiterhin enthält der Erlass Regelungen zur Abdeckung von Güllelägern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik bei großen Tierhaltungsanlagen.
Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
„Ich erwarte aber, dass sich auch bei diesen Anlagen der Stand der Technik weiterentwickeln wird, so dass dann auch dort Abluftreinigungsanlagen regelmäßig gefordert werden können. Auch bleibt der Bundesumweltminister aufgefordert, den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben“ so Landwirtschaftsminister Johannes Remmel.
Remmel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Rahmen der Erarbeitung des Erlasses eine umfangreiche Beteiligung der betroffenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbände gegeben habe. Die Ergebnisse dieser Beteiligung wurden bei der Erarbeitung des Erlasses berücksichtigt. (ad)
Den Erlass können Sie sich hier herunterladen:
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