Das Hamburger Landgericht hat nun in einem Urteil bestätigt, dass es zulässig sei zu sagen, dass Aktivisten der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland „Straftaten nicht scheuen“. Wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, wurde damit eine einstweilige Verfügung, die Peta gegen diese Formulierung beantragt hatte, als unbegründet zurückgewiesen. Die einstweilige Verfügung wurde gegen den Circus Krone erlassen, der zuvor in einer Pressemitteilung geäußert hatte: „Diese sektenartigen Tierrechtsschutz-organisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen (...).“
In dem Verfahren hatte der Circus Krone dem Landgericht mehrere Anhaltspunkte für mögliche Straftaten von Peta-Aktivisten vorgelegt. Das Landgericht urteilte, dass ein derartiges Verhalten „eine kritische Auseinandersetzung und ein Recht zum Gegenschlag“ legitimiere. Die gerichtliche Niederlage vor der national renommierten Pressekammer leiste „einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Peta und die Aktivisten, die hinter dieser Organisation stecken“, so Walter Scheuerl, Rechtsanwalt des Circus Krone. Peta hat einen Monat Zeit, über eine Berufung zu entscheiden. (mk)
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