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Schleswig-Holstein: Filterpflicht für große Anlagen

In Schleswig-Holstein gilt für neue, große Schweinehaltungsanlagen eine Filterpflicht. Der sogenannte „Filtererlass“ ist seit dem 1. Juli in Kraft.

Lesezeit: 1 Minuten

In Schleswig-Holstein gilt für neue, große Schweinehaltungsanlagen eine Filterpflicht. Der sogenannte „Filtererlass“ ist seit dem 1. Juli in Kraft. Danach müssen Schweinehaltungsanlagen, die der Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen, künftig über eine Abluftreinigungsanlage verfügen. Betroffen sind Anlagen mit mindestens 2.000 Mastschweinen-, 750 Sauen- oder 6.000 Ferkelplätzen. Bestandsanlagen in dieser Größenordnung sind dann mit einer Abluftreinigungsanlage nachzurüsten, wenn bestimmte Immissionswerte zum Gesundheitsschutz und zum Schutz von empfindlichen Ökosystemen überschritten werden und der nachträgliche Einbau einer Filteranlage verhältnismäßig ist.

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