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Standarderklärung für Schlachttiere genügt

Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen auch künftig nicht 24 Stunden vor Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen. Einer entsprechenden Änderung der EG-Verordnung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach Angaben des Bundesagrarministeriums jetzt zugestimmt.

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Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen auch künftig nicht 24 Stunden vor Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen. Einer entsprechenden Änderung der EG-Verordnung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach Angaben des Bundesagrarministeriums jetzt zugestimmt. Wie der DBV mitteilt, dürfen damit die Informationen zur Tiergesundheit und zur Lebensmittelsicherheit auch weiterhin über die Standarderklärung zeitgleich mit den Schlachttieren übergeben werden. Mit der neuen Verordnung wird die bestehende, jedoch zum 31.12.2009 auslaufende Übergangsregelung durch eine unbefristete Dauerregelung abgelöst. Es ist davon auszugehen, dass die Neuregelung im November 2009 in Kraft treten wird, so der Bauernverband.

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