Zu: „Braugerste: Ärger mit der BayWa“, top agrar-Südplus 1/2015, Seite 12.
Das im Beitrag beschriebene Vorgehen der BayWa bei der Braugerstenabrechnung ist kein Einzelfall. Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht.
2014 hatten wir zwei Braugerstenkontrakte mit der BayWa in Münsingen abgeschlossen: einen über 16 t für die Sorte Grace zu 205 €/t, einen zweiten über 15 t für die Sorte Steffi zu 220 €/t.
Bei beiden Abrechnungen zog die BayWa 50 €/t als vorläufigen Qualitätsabzug ab, weil bei Lieferungen an die Mälzereien Probleme mit verstecktem Auswuchs und einem hohen Anteil an aufgeplatzten Körnern (Premalting) aufgetreten seien.
Mitte bzw. Ende Dezember teilte uns die BayWa mit, dass die Grace-Partie mit 5,3 % von Premalting betroffen sei, die Steffi-Lieferung mit 7 % und kürzte die Auszahlungspreise jeweils komplett um diesen Prozentsatz. Bei Grace fehlten uns somit 10,86 €/t, bei Steffi 15,40 €/t.
Die Ergebnisse für das Premalting stammten nicht von den Rückstellmustern unserer Ablieferungen, sondern aus Proben beim Verladen des gesamten Silozugs. Die Untersuchung jedes Rückstellmusters sei wegen der begrenzten Laborkapazitäten und der hohen Kosten (80 €/Muster) nicht möglich, teilte die BayWa auf Nachfrage mit. Wenn ich eine Untersuchung meiner Rückstellmuster wünsche, könne ich dies gern gegen Kostenübernahme veranlassen.
Am 8. Januar 2015 verrechnete die BayWa schließlich die ausstehende Gutschrift aufgrund der Endabrechnung meiner Braugerstenlieferung mit einer offenen Düngerrechnung. Verzugszinsen bezahlte sie nicht, obwohl beim Steffi-Kontrakt ein Zahlungsziel von vier Wochen vereinbart war.Johannes Vöhringer