WLAN: Verschlüsseln Sie Ihr WLAN! Wenn ein Dritter über Ihren Zugang illegal z. B. Musiktitel herunterlädt, können Sie als Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Die Verschlüsselung finden Sie im Menü Ihres WLAN-Routers.
Landwirtschaftskammer: Speziell für den Ausgleich von Schwarzwildschäden auf Grünland haben die Landwirtschaftskammern eine neue Berechnungsgrundlage zur „Klassifikation und Bewertung“ herausgebracht. Das Heft kostet 19,95 €. Bestellformular (pdf): www.topagrar.com/go/schaden.
Rübenschläge: Die Landwirte der Südzucker AG können seit diesem Jahr ihre Rübenschläge online erfassen. Über die Seite www.rohstoffportal.suedzucker.de ist es möglich, die Areale und Flächennummern einzutragen sowie die Lieferreihenfolge zu bestimmen.