Eine gute Nachricht für alle, die nach dem 19. Januar 2013 den Führerschein der Klasse T machen: Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (8. FeV) beinhaltet die Klasse T wieder die Klassen L und AM.
Wie unsere Schwesterzeitschrift profi dazu schreibt, hat die Bundesregierung damit einen groben Schnitzer in der erst Mitte 2012 beschlossenen 7. FeV korrigiert. Zwar dürfen Klasse-L-Inhaber seitdem 40 km/h sowie selbstfahrende Futtermischwagen fahren, doch die Politiker hatten übersehen, dass die „neue“ T-Klasse nicht mehr die AM-Klasse beinhaltete. Das bedeutete, ein 16-Jähriger dürfte zwar ein 40 t-Gespann mit 40 km/h bewegen, das so teuer wie ein Einfamilienhaus ist, nicht aber einen Roller, der langsamer als ein Rennrad fährt!
Das Schlimme: Die massive Abstufung der T-Klasse wäre fast nicht aufgefallen, erst junge Fahranfänger brachten den Verband VDMA auf die richtige Spur, der dann die Beamten weckte. So kam es im Januar zu der Verabschiedung der 8. Verordnung, so die profi. (ad)