Ab dem 1. Januar 2024 werden die Wasserentnahmegebühren in Niedersachsen erhöht. Für Landwirte ist eine Steigerung von derzeit 0,014 c/Kubikmeter auf 0,016 ct/Kubikmeter vorgesehen.
Die öffentliche Wasserversorgung muss künftig statt bisher 0,15 €/Kubikmeter dann 0,17 €/Kubikmeter zahlen. Entfallen soll die Gebühr für Sportvereine, die Sportplätze bewässern müssen.
Die Mehreinnahmen aus der Wasserentnahmegebühr in erwartbarer Höhe von circa 10 bis 11 Mio. € werden zweckgebunden für den Gewässer- und Naturschutz eingesetzt, z.B. für die Ausgleichzahlungen für die Gewässerrandstreifen beim Niedersächsischen Weg.
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Wasserentnahmegebühren in Niedersachsen erhöht. Für Landwirte ist eine Steigerung von derzeit 0,014 c/Kubikmeter auf 0,016 ct/Kubikmeter vorgesehen.
Die öffentliche Wasserversorgung muss künftig statt bisher 0,15 €/Kubikmeter dann 0,17 €/Kubikmeter zahlen. Entfallen soll die Gebühr für Sportvereine, die Sportplätze bewässern müssen.
Die Mehreinnahmen aus der Wasserentnahmegebühr in erwartbarer Höhe von circa 10 bis 11 Mio. € werden zweckgebunden für den Gewässer- und Naturschutz eingesetzt, z.B. für die Ausgleichzahlungen für die Gewässerrandstreifen beim Niedersächsischen Weg.